Am 21. Juli 2026 hat die KfW die Heizungsförderung neu geregelt. Die Grundförderung bleibt, die Boni haben sich geändert, und zum ersten Mal steht fest, wann der wichtigste Bonus sinkt. Wir erklären, was jetzt gilt, wie viel Förderung Sie bekommen und warum sich ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 besonders lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, für alle Antragsteller.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine funktionierende Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: 10 bis 40 %, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, mit Kind bis 60.000 €.
- Höchstsatz: 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € sogar 80 %.
- Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € im Einfamilienhaus. Der Effizienzbonus ist entfallen.
- Reihenfolge: Vertrag mit Förderbedingung, dann Antrag bei der KfW, erst danach Baubeginn.
1. Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Zuständig für die Heizungsförderung ist die KfW mit dem Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen). Gefördert wird als direkter Zuschuss, der nach dem Einbau auf Ihr Konto überwiesen wird. Mit der Reform haben sich vier Dinge geändert:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt jetzt bei 16 % statt 20 % und wird ab Februar 2027 schrittweise abgebaut.
- Der Einkommensbonus ist gestaffelt. Statt eines festen Satzes gibt es je nach Einkommen 10, 30 oder 40 %.
- Der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist entfallen.
- Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind von 30.000 € auf 28.000 € gesunken.
2. Wie viel Förderung bekomme ich?
Ihr Fördersatz setzt sich aus Bausteinen zusammen. Die Grundförderung von 30 % bekommt jeder. Wohnen Sie selbst im Haus und tauschen eine funktionierende fossile Heizung, kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus dazu. Den Einkommensbonus gibt es zusätzlich, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter den Grenzen liegt:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind unter 18 | mit Kind unter 18 |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 € | – | 10 % |
Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten. Dazu zählen neben der Wärmepumpe auch Einbau, hydraulischer Abgleich und notwendige Umfeldmaßnahmen. Drei Beispiele für ein Einfamilienhaus, bei dem die förderfähigen Kosten die Obergrenze erreichen:
| Ihre Situation | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Sie tauschen eine funktionierende Gasheizung, Einkommen über 50.000 € | 30 % + 16 % = 46 % | 12.880 € |
| wie oben, Einkommen 35.000 €, keine Kinder | 46 % + 30 %, begrenzt auf 70 % | 19.600 € |
| wie oben, Einkommen 25.000 € | 46 % + 40 %, begrenzt auf 80 % | 22.400 € |
3. Warum sich ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 lohnt
Erstmals hat die KfW festgelegt, wie der Klimageschwindigkeitsbonus ausläuft. Maßgeblich ist das Datum Ihres Antrags, nicht das Datum des Einbaus:
| Antrag gestellt | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| bis 31. Januar 2027 | 16 % |
| ab 1. Februar 2027 | 12 % |
| ab 1. August 2027 | 8 % |
| ab 1. Februar 2028 | 4 % |
| ab 1. August 2028 | kein Bonus mehr |
Zusätzlich sinken ab dem 1. Februar 2027 die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Wer heute mit einer funktionierenden Gasheizung plant, bekommt bei einem Antrag bis Ende Januar 2027 bis zu 12.880 € Grund- und Klimabonus. Ein halbes Jahr später sind es bei gleichen Kosten nur noch 11.445 €.
Weil der Einbau nach der Zusage bis zu 36 Monate Zeit hat, müssen Sie nicht sofort bauen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt ist.
4. So läuft der Antrag ab: Sie stellen ihn, wir unterstützen Sie
Den Antrag stellt immer der Eigentümer selbst, im Kundenportal „Meine KfW“. So schreibt es die KfW vor. Wir bereiten alles so vor, dass Sie nur noch wenige Minuten brauchen:
- Kostenloses Erstgespräch: Wir schauen uns Ihr Haus an, prüfen Heizkörper, Dämmung und Aufstellort und rechnen Ihren voraussichtlichen Fördersatz aus.
- Festpreis-Angebot und Vertrag: Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis. Der Vertrag enthält eine Bedingung, die ihn an die Förderzusage koppelt. Ohne diese Klausel gibt es keine Förderung, und sie kann nicht nachträglich ergänzt werden.
- Bestätigung zum Antrag: Als Fachbetrieb erstellen wir die „Bestätigung zum Antrag“ mit der 15-stelligen BzA-ID, die Sie für den Antrag brauchen.
- Ihr Antrag bei der KfW: Sie stellen den Antrag in „Meine KfW“. Wir gehen ihn Schritt für Schritt mit Ihnen durch.
- Einbau: Nach der Zusage bauen wir die Wärmepumpe ein, in der Regel in vier Arbeitstagen, inklusive hydraulischem Abgleich und Inbetriebnahme.
- Nachweis und Auszahlung: Wir stellen die „Bestätigung nach Durchführung“ aus. Sie reichen sie mit der Rechnung bei der KfW ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Grimbart-Hinweis
Wir arbeiten mit einem verbindlichen Festpreis. Was im Angebot steht, ist der Endbetrag. So wissen Sie vor dem Antrag genau, welcher Zuschuss Ihnen zusteht und was Sie selbst zahlen.
5. Häufige Fehler, die die Förderung kosten
- Zu früh angefangen: Beginnen die Arbeiten vor Ort, bevor der Antrag gestellt ist, entfällt die Förderung.
- Vertrag ohne Förderbedingung: Fehlt die aufschiebende oder auflösende Bedingung, wird der Antrag abgelehnt. Nachbessern geht nicht.
- Bonus zu spät beantragt: Einkommens- oder Klimabonus können Sie bis sechs Monate nach der Grundzusage nachbeantragen, aber nur vor dem Einreichen der Nachweise.
- Falsches Programm: Steht eine GbR oder eine Firma im Grundbuch, gilt nicht das Programm 458, sondern 459.
Fazit: Jetzt planen, rechtzeitig beantragen
Die Förderung bleibt hoch, aber der wichtigste Bonus ist jetzt befristet. Wer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung ersetzen will, sollte den Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellen. Den Einbau können wir danach in Ruhe planen.
Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihren Fördersatz aus und erstellen Ihr Festpreis-Angebot. Jetzt Angebot anfragen oder anrufen unter +49 155 65646655.
Stand: Oktober 2026, Förderkonditionen der KfW (Programm 458) seit dem 21. Juli 2026. Verbindlich sind die Angaben der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.